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Informationsmaterial Zwei neue Broschüren
„Bio und Regional“ – beide Aspekte gehören zu einer Lebensmittelwirtschaft, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Bio-Bauern, -Hersteller und- Händler müssen dies dem Kunden aber auch überzeugend vermitteln können. Argumente für eine erfolgreiche Kundenkommunikation beleuchtet das neue Informationsblatt „Bio & Regional – Hintergründe und Einordnung, Potenziale, Argumente und Anregungen zur Kundenkommunikation“ vom KÖN.
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Veranstaltungen Heimisches (Bio-)Sourcing
Am 14. Juni findet in Fulda ein Seminar für Lebensmittelhersteller statt. Eine klare Analyse der Beschaffungssituation und proaktive Beschaffungskonzepte sind in dieser Situation erforderlich, um als Hersteller die Rohware proaktiv zu sichern. Der Bio-Sourcing-Check der bio-offensive gibt hierzu ein Managementinstrument an die Hand. mehr >>>
Schulungsprogramm Bio-Basics
Die Durchführung der berufsbegleitenden Weiterbildungen „Bio-Basics“ für Auszubildende und Quereinsteiger/innen im Naturkostfachhandel wird in diesem Jahr vom KÖN begleitet.
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Berichte aus dem KÖN Aus dem neuen Bericht für Mai:
- Nachweis Nichtverfügbarkeit bei vegetativem Vermehrungsmaterial in Niedersachsen
- Neues Informationsblatt zur Gestaltung von Bio-Legehennenausläufen
- Neues KÖN-Informationsblatt „Bio und Regional“
- Ergebnisse des Betriebsvergleiches 2011/12 (Teil 1)
- KÖN präsentiert den Ökolandbau im Agrarium
- Bundesministerium zeichnet innovative Biolandwirte aus
- „Biolandbau für Artenvielfalt - Wir zeigen Flagge“
- Kooperationsprogramm Naturschutz
- Start der Aktionstage Ökolandbau Niedersachsen
- KÖN präsentiert sich auf der Hausmesse von Kornkraft Naturkost
- Der Obstbau im Norden
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Recht Nichtverfügbarkeitsbescheinigungen künftig über die Kontrollstelle beim LAVES beantragen.
Die Regelungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. Art. 45 (1) b) der VO (EG) Nr. 889/2008 für die Verwendung von vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach der ökologischen/ biologischen Produktionsmethode erzeugt wurde, ist geändert worden.
Künftig ist für Saatgut oder vegetatives Pflanzgut 14 Tage vor Bestellung mit den erforderlichen Nachweisen über die jeweilige Kontrollstelle bei der in Niedersachsen zuständigen Behörde (LAVES) gestellt werden.
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