
Recht im Ökologischen Landbau
EU-Öko-Verordnung und Richtlinien für die Verarbeitung von ökologisch erzeugten Produkten
Die Verarbeitungsprozesse von landwirtschaftlicher Rohware und alle weiteren Veredelungsprozesse unterliegen mindestens dem europäischen Recht der EU-Öko-Verordnung. Den Verarbeitern steht es dabei frei, ob sie sich zusätzlich von einem Anbauverband zertifizieren lassen.
Die genauen rechtlichen Regelungen in den neuen Durchführungsbestimmungen für den ökologischen Landbau (EU-VO 889/08) mit den Anhängen VIII und IX und die Vorzüge der Verbandszugehörigkeit finden Sie unter den Rubriken der "Beratung Verarbeitung"
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