Mehrjährige Regiosaatgut-Blühstreifen und -flächen werden auf Ackerstandorten mit ausschließlich gebietseigenem Saatgut* (Mouseover/Glossar) eingesät. Je nach Förderprogramm werden die Flächen mehrere Jahre nicht umgebrochen und unterschiedlich gepflegt. Gebietseigenes Saatgut ist entweder zertifiziertes Regiosaatgut (VWW oder RegioZert) oder selbst geerntetes Saatgut von einer Spenderfläche in der Nähe.

Blühflächen und -streifen gehören seit mehreren EU-Förderperioden in den meisten Bundesländern zu den AUKM-Maßnahmen* (Link zu AUKM Bundesländer). Die speziellen Saatgutmischungen dazu enthalten meist Kultur- und Wildarten. Die AUKM-Blühflächen dürfen i.d.R. für die Dauer der Förderperiode nicht genutzt oder umgebrochen werden.

Artenreiche Blühflächen stellen vor allem in agrarisch intensiv geprägten Landschaften Flächen dar, die Bestäubern, Nützlingen und anderen Wildtieren als Nahrungs-, Schutz-, Lebens- oder Überwinterungsflächen dienen. Sie können zudem als Lebensrauminseln in ansonsten stark ausgeräumter Flur einen großen Beitrag zum Biotopverbund leisten.

Naturschutzfachlich besonders hochwertig werden die Flächen durch gebietseigene Pflanzen, an die die heimische Insektenfauna angepasst ist. Im Vergleich zu Kultur- und Zierpflanzen, die nur für Generalisten von Bedeutung sind, bieten Wildarten auch Lebensraum und Nahrung für spezialisierte Bestäuber, v.a. aus der Gruppe der Wildbienen.

Weitere positive Effekte:

  • Botanischer Artenreichtum
  • Pufferwirkung
  • Erosionsminderung
  • Landschaftsbildbereicherung
  • Regiosaatgut ist im Vergleich zu Blühstreifensaatgut aus Kulturarten sehr teuer und wird nur dann eingesetzt, wenn eine ausreichend hohe Förderung oder rechtliche Vorgaben bestehen.
  • Läuft das Saatgut nicht auf, muss im nächsten Zeitfenster neu eingesät werden, was bei Regiosaatgut zu noch höheren Kosten führt
  • Wird bei geförderten Blühstreifen nach Ablauf der Förderperiode die Fläche wieder umgepflügt, verschwindet der entstandene Lebensraum
  • Da durch Regiosaatgut i.d.R. Grünlandbestände etabliert werden, ist das komplette Verbot einer Nutzung (wie in AUKM vorgegeben) kontraproduktiv. Besser zum Erhalt der Artenvielfalt der Fläche wäre eine jährliche Nutzung unter Belassung von nicht genutzten Schonstreifen.
  • BNatSchG § 40 (Absatz zur Ausbringung von Pflanzen in die freie Natur),
  • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) bzw. Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV)
  • AUKM-Vorgaben
  • EU-Saatgutrecht (wird grade novelliert und hat Auswirkungen auf die Regelungen aus SaatG und ErMiV)
  • AUKM (s. AUKM-Maßnahmen in den Bundesländern* (Link))
  • Förderrichtlinien zur Landschaftspflege in den Bundesländern
  • Weitere Förderungen durch Stiftungen, Kommunen, Verbände
  • Einsatz von Geldern über die Eingriffsregelung / Ersatzgeld

Durchführung

Flächenauswahl • Entlang von Hecken oder Waldrändern, dann jedoch auf der sonnenzugewandten Seite mit wenig Schattenwurf
• Problemunkrautdruck auf der Fläche möglichst gering (z.B. Distel, Quecke)
• zur Schlagunterteilung und im Sinne des Biotopverbunds in ausgeräumten LandschaftenAussaatzeitpunkt- Herbstaussaat (Mitte August bis Ende September), vorteilhaft wegen steigenden Frühjahrstrockenheiten
• Frühjahrsaussaat: (März)-April bis Mai-(Juni)
Saatgutmischung Je nach Standort und Ursprungsgebiet verschiedene Mischungen der Regiosaatgutproduzenten* (Link zu Bezugsquellen von VWW u. RegioZert) auswählen
Aussaat • Vorbereitung: grubbern und pflügen, ggf. mehrfach, um viele auflaufende Unkräuter zu beseitigen (v.a. Quecken, Disteln), ggf. Kreiselegge und Walze: Ziel ist ein feinkrümeliges Saatbett
• Drillmaschine muss für Feinsämereien geeignet sein
• bei kleinen Flächen Handaussaat (1x quer, 1x längs)
• Aussaatstärke (0,5 g) – 1 g/m² reines Saatgut (=10 kg/ha). Zur gleichmäßigen Handaussaat mit Sand, Sägemehl oder Mais- bzw. Sojaschrot strecken auf 5-10 g/m². Streckmaterial gibt es bei den Saatgutproduzenten oder im Landhandel.
• Saatgut nur ablegen, nicht einarbeiten (Säschare /Striegel hochstellen! Lichtkeimer!) und nach der Saat Samen anwalzen
• Keimzeit 2-3 Wochen
Pflege • Bei starkem Auflaufen von Ackerunkräutern/Ruderalpflanzen (Quecken, Gänsefuß) Schröpfschnitt im ersten Frühjahr (15 cm hoch), ggf. weitere Schröpfschnitte nötig (Ackerkratzdistel)
• Wenn förderrechtlich möglich jährlicher oder zweijährlicher Schnitt mit Mähgutabfuhr. Ungemähte Bereiche über Winter stehenlassen für in Stängeln überwinternde Insekten und als Deckungs- und Rückzugsraum
• Nicht düngen

Hinweise für die Beraterin / den Berater

  • Ohne eine Finanzierung setzen die wenigsten Landwirte Blühstreifen mit Regiosaatgut um. Daher ist das Wissen über Fördermöglichkeiten essentiell für Berater*innen
  • Abgrenzung von einjährigen Kulturartenmischungen und mehrjährigen Blühmischungen aus Kultur- und Wildarten zu reinen Regiosaatgutmischungen
  • Etablierung schöner Bestände dauert z.T. mehrere Jahre und bedarf Geduld
  • Nicht jede Einsaat gelingt. Die Chance von Misserfolgen in der Etablierung müssen angesprochen werden.
  • Problem kann eine Vergrasung der Blühfläche darstellen. Vergrasungsproblematik ansprechen

Zielarten / Leitarten

  • Typische Mähwiesenarten
  • Bestäuber (Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge)
  • Andere Nützlinge (Laufkäfer, Schlupfwespen, u.a.)
  • Wildtiere (z.B. Rebhuhn, Feldhase, Wachtel)
Foto Untertitel
Was ist zu sehen?
Urheber/ Fotograf
oder
käuflich zu erwerben mit Angabe des Anbieters
Mehrjähriger Blühstreifen – trockener Standort im dritten Jahr Fotograf: Birgit Petersen – KÖN
2016
Mehrjähriger Blühstreifen mit wilder Möhre und relativ hohem Vergrasungszustand im 4. Standjahr Fotografin: Birgit Petersen – KÖN
August 2016
Klares Erkennen der Drillreihen – horstartiger Aufgang der Kräuter Fotografin. Birgit Petersen – KÖN
2021
Starker Grünlandcharakter einer Regiosaatgutmischung im dritten Standjahr Fotografin: Birgit Petersen – KÖN
Juni 2016
Blühstreifenansaat als Saum https://www.istockphoto.com/de/foto/bl%C3%BChstreifen-am-feldrand-zur-f%C3%BCtterung-von-insekten-feldweg-gm1490728383-515235047?phrase=Bl%C3%BChstreifen

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