Projekt
Extensiver Getreidebau in weiter Reihe ohne Unkrautregulierung

Die Agrarumweltumwelt- und Klimamaßnahme (AUMK) AN 2 des Landes Niedersachsen – extensiver Getreideanbau – soll die Beikrautflora im Getreide-Bestand fördern. AN2 verlangt im Getreideanbau einen weiten Reihenabstand von mindestens 20 cm und eine reduzierte Saatstärke. Außerdem dürfen keine Unkrautbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Zulässig ist jedoch das Einbringen einer blühenden Untersaat. Der Anbau von Getreide und Getreide-Leguminosen-Gemenge zur Körnergewinnung ist in der AUKM AN2 ebenfalls zulässig. Die Aussaat soll bei einer Herbstaussaat bis zum 30. Oktober erfolgen, bei einer Frühjahrsausaat bis zum 15. April.

Zwischen Aussaat und Ernte darf die Fläche nicht befahren werden. Außerdem dürfen keine Bearbeitung oder Pflege erfolgen. Eine Ausnahme ist eine organische Düngung der Herbstaussaat zwischen dem 15. Februar und 15. April und das Ausbringen der Untersaat bis zum 15.April. Die organische Düngung darf jedoch die Hälfte des berechneten N-Düngebedarfs gemäß DüVo nicht überschreiten.

Die Fläche darf nicht beregnet werden.

Ziel des Projektes

Erkenntnisse über die Wirkungen und Folgen eines extensiven Getreideanbaus nach den Vorgaben der AUMK AN2.

Aufgaben

Ermittelt werden sollen die Erträge und das Maß der Unkrautunterdrückung in vier Varianten:

  1. Getreide in weiter Reihe (mehr als 20 cm Reihenabstand) in Reinsaat
  2. Gemengeanbau mit Erbsen in weiter Reihe (mehr als 20 cm Reihenabstand)
  3. Einbringen einer Untersaat in der weiten Reihe (mehr als 20 cm Reihenabstand)
  4. Kontrolle (12 cm Reihenabstand)
Projektlaufzeit

März 2023 bis Dezember 2023.

Förderung

Land Niedersachsen, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Portrait Hans Tüllmann
Hans Tüllmann
04262/9593-61