ELER geförderte Biodiversitäts-Beratung
Grünland Kennarten bestimmen

Für die Teilnahme an Ökoregelung 5 oder AUKM GN 5 muss der Landwirt bis zu acht Arten von 32 Kennarten im Grünland nachweisen. Dafür sollte er sie sicher bestimmen können.

Die Mitarbeiterinnen der Biodiversitäts-Beratung des KÖN erklären die Kennarten und ihre wesentlichen Bestimmungsmerkmale. Dafür gehen Landwirt und Beraterin auf eine oder mehrere Grünlandflächen des Betriebes. Der Landwirt lernt die Pflanzen auf seinen Flächen kennen und kann am Ende einschätzen, ob für ihn die Teilnahme an den Förderprogrammen erfolgversprechend ist.

„Grünland Kennarten bestimmen“ ist zu 100 Prozent ELER-gefördert, der Betrieb bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer. Dieses Beratungsangebot kann von Ende April bis Ende Juni wahrgenommen werden.

Weitere ELER geförderte Angebote im Themenfeld Günland:

  • Extensivierung von Grünlandflächen
  • Anlage artenreicher Wiesen

Weitere ELER geförderte Angebote der Biodiversitäts-Beratung:

  • Grünland aufwerten
  • Hofstelle begrünen
  • Säume richtig pflegen
  • Streuobstpflanzungen und Hecken planen
  • Hecken richtig pflegen
  • Streuobstwiese aufwerten
  • Obstbäume richtig schneiden
  • Streuobstwiese anlegen
  • Blütencheck, von März bis September

Das KÖN war in Deutschland die erste Institution, die sich mit dem Thema Naturschutz auf landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigte. Mittlerweile hat das KÖN über 20 Jahre Erfahrung damit und seine Expertise fließt in verschiedene Projekte und Dienstleistungen ein.

Aktualisiert am 25.4.2025

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04262/9593-62
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pflanzen
aufwerten