Neue Broschüre PIK mit Ökolandbau – Regelungen in den Bundesländern

Visselhövede (10.12.2020) Mit der Umstellung auf Ökolandbau können Baumaßnahmen wie Gewerbegebiete, Autobahnen oder Stromtrassen ausgeglichen werden. Das hat den Vorteil, dass die Ausgleichsflächen nicht stillgelegt werden müssen und damit in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bleiben können. Sie gehen der Landwirtschaft nicht verloren. Die Regelungen für „Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) mit Ökolandbau“ sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) hat eine Übersicht über die Anwendungsregeln der einzelnen Bundesländer zusammengestellt und jetzt veröffentlicht. Die Broschüre enthält neben einer Einführung in die gesetzlichen Grundlagen von „PIK mit Ökolandbau“ Verweise auf die Gesetze und Verordnungen der Länder sowie auf weiteres Informationsmaterial. Zielgruppe sind Landwirte und landwirtschaftliche Berater aber auch Behörden und Investoren, die Ausgleichsflächen suchen. Die Broschüre „Produktionsintegrierte Kompensation mit Ökolandbau – Regelungen in den Bundesländern“ umfasst 14 Seiten im DIN-A4-Format und kann kostenlos von der Website des KÖN, www.oeko-komp.de/pik1, heruntergeladen werden.
Das KÖN ist die zentrale Beratungs- und Informationsstelle für „PIK mit Ökolandbau“ in Niedersachsen. Es berät Beteiligte wie landwirtschaftliche Betriebe, Naturschutzbehörden und „Eingriffsträger“, 04262 / 9593-00.

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